Sind Softwareentwicklungskosten sofort abzugsfähig?
Gefragt am 07.12.202317:31 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 357
Hallo,
ich habe eine WebApp für 150.000 € programmieren lassen.
Ich bin Einzelunternehmer. Sind die Kosten für die Entwicklung der Software (WebApp) sofort abzugsfähig?
Mein Steuerberater meint, dass es nicht direkt in die Kosten läuft, aktiviert werden muss und über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird.
Stimmt das?
Ich verdiene mit der WebApp noch kein Geld und sie ist noch nicht fertiggestellt.
Falls es stimmt, wie lange ist die Nutzungsdauer?
17:31 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihr Steuerberater hat hier Recht: es handelt sich um ein entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut. Dieses muss aktiviert werden und wird dann abgeschrieben. Ein Sofortabzug der Kosten wäre insoweit also nicht möglich.
Die gewöhnliche Nutzungsdauer von Software beträgt 3 Jahre.
Ob ggfs. die seit 2022 neue digitale AfA (Abschreibung in einem Jahr) angewendet werden kann, hängt von der Art der Software ab ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" Jetzt eigene Frage stellen!