Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Gewerbesteuer"

Photovoltaik auf Pachtdach privat neue Gesetze

Gefragt am 08.05.2024
13:33 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 258 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag liebe Steuerberater, es gab in jüngster Zeit ja einige Gesetzesänderungen zu dem Thema Photovoltaik.
Ich habe eine Frage dazu und Einnahmen aus dieser, wenn diese nicht privat genutzt ist, wie sieht es aus bei folgender Konstellation:

Ich (Privatmann) pachte die Dachfläche einer Firma (welche diese Fläche aktuell nicht nutzt), auf dieser gepachteten Dachfläche erstelle ich (Ich beauftrage Zimmermann/ Elektriker..) eine PV-Anlage bis max.30kwp (Volleinspeisung). Diese soll 20Jahre genutzt werden und danach in den Besitz des Verpächters gehen.

Wie Verhält es sich mit den Einnahmen aus der Einspeisevergütung? Ich habe gelesen das man bis max. 30kwp und insgesamt 100kwp (also 3x Anlagen) nicht unter die Kleinunternehmer Regelung fällt`? Obwohl diese Anlagen jedoch mit Gewinnerzielungsabsicht sind??
Also könnte ich 3 solcher Anlagen auf anderen, gepachteten Dächern erstellen ohne das diese Steuerlich betrachtet werden müssen?

Als Entlohnung für die Pacht der Dachfläche will ich keine Zahlung leisten sondern dem Unternehmer eine (kleine, eigene) PV Anlage installieren/ schenken welche er zum Eigenbedarf nutzen kann, diese würde jedoch auf seinen Namen laufen.

Sehen Sie hier steuerlich, Unternehmerisch Fallstricke?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.05.2024
13:33 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 08.05.2024
13:58 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.05.2024 13:58 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 258 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Gewerbesteuer)

Guten Tag,

nach dem aktuellen BMF-Schreiben dazu, wäre die Konstellation korrekt interpretiert. Die Anlagen wären, obwohl eine Gewinn entsteht und erwartet wird, aus Vereinfachungsgründen steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG.

Die tatsächlich erzielten Gewinne sind unter der Einhaltung der Voraussetzungen daher nicht zu versteuern ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Gewerbesteuer"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
Sehr schnelle Reaktionszeit
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
Sehr Ausführlich und Detailiert die Gesetzeslage erklärt.
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
Kann ich Bedenkenlos weiterempfehlen!



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Gewerbesteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung