Photovoltaik auf Pachtdach privat neue Gesetze
Gefragt am 08.05.202413:33 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 285 | Bewertung 5/5
Guten Tag liebe Steuerberater, es gab in jüngster Zeit ja einige Gesetzesänderungen zu dem Thema Photovoltaik.
Ich habe eine Frage dazu und Einnahmen aus dieser, wenn diese nicht privat genutzt ist, wie sieht es aus bei folgender Konstellation:
Ich (Privatmann) pachte die Dachfläche einer Firma (welche diese Fläche aktuell nicht nutzt), auf dieser gepachteten Dachfläche erstelle ich (Ich beauftrage Zimmermann/ Elektriker..) eine PV-Anlage bis max.30kwp (Volleinspeisung). Diese soll 20Jahre genutzt werden und danach in den Besitz des Verpächters gehen.
Wie Verhält es sich mit den Einnahmen aus der Einspeisevergütung? Ich habe gelesen das man bis max. 30kwp und insgesamt 100kwp (also 3x Anlagen) nicht unter die Kleinunternehmer Regelung fällt`? Obwohl diese Anlagen jedoch mit Gewinnerzielungsabsicht sind??
Also könnte ich 3 solcher Anlagen auf anderen, gepachteten Dächern erstellen ohne das diese Steuerlich betrachtet werden müssen?
Als Entlohnung für die Pacht der Dachfläche will ich keine Zahlung leisten sondern dem Unternehmer eine (kleine, eigene) PV Anlage installieren/ schenken welche er zum Eigenbedarf nutzen kann, diese würde jedoch auf seinen Namen laufen.
Sehen Sie hier steuerlich, Unternehmerisch Fallstricke?
13:33 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Gewerbesteuer)
Guten Tag,
nach dem aktuellen BMF-Schreiben dazu, wäre die Konstellation korrekt interpretiert. Die Anlagen wären, obwohl eine Gewinn entsteht und erwartet wird, aus Vereinfachungsgründen steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG.
Die tatsächlich erzielten Gewinne sind unter der Einhaltung der Voraussetzungen daher nicht zu versteuern ...
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