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Nebenberufliche gewerbliche Ausgaben steuerlich geltend machen ohne Einnahmen - Liebhaberei

Gefragt am 27.06.2021
15:11 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 919

 



Sehr geehrte Damen und Herren,

mit meiner nebenberuflichen Tätigkeit erziele ich noch keine Einnahmen. Ich hatte aber zu Beginn hohe Ausgaben, die dem Finanzamt vorliegen. In 2020 hatte ich Ausgaben (Werbungskosten usw.) in Höhe von 600 Euro. Muss ich diese Ausgaben zwingend in der Steuererklärung angeben? Oder kann ich in meiner jährlichen schriftlichen Stellungnahme darauf hinweisen, dass ich die Ausgaben nicht geltend mache wegen fehlender Einnahmen? Ich musste bereits beweisen, dass meine Tätigkeit keine Liebhaberei ist und das Finanzamt verzichtete noch auf eine Rückzahlung. Ich möchte auf keinen Fall die Ausgaben offiziell erhöhen.
Meine Marketingaktionen wirken sich erst in diesem Jahr positiv aus und ich erziele jetzt Einnahmen, was dem Finanzamt noch nicht bekannt ist.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.06.2021
15:11 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 27.06.2021
15:23 Uhr

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Beantwortet am 27.06.2021 15:23 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 919

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Gewerbesteuer)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.

Grundsätzlich ist ja schon zulässig, dass Anfangsverluste steuerlich geltend gemacht werden können. Allerdings muss sich insgesamt ein Totalgewinn ergeben, der im Zweifel glaubhaft zu machen ist (Überschussprognose über mehrere Jahre - in der Regel meist 30!) ...



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