nachträgliche Anerkennung als Freiberuflerin
Gefragt am 21.10.201115:29 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4434
Sehr geehrte Experten,
als selbständige IT-Beraterin (SAP-Anpassung) wurde ich für 2008 zur Gewerbesteuer veranlagt (mein damaliger Steuerberater hatte mir erklärt, die Gewerbeanmeldung sei "einfacher").
Meine Kundenrechnungen beinhalten stets Stunden/ und Tagessätze, wie in der Beratung üblich.
Ich habe seinerzeit eine SAP-Ausbildung an der "SAP-Academy" abgelegt und bin zertifiziert.
Nun möchte ich gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen und die nachträgliche Anerkennung als Freiberuflerin erwirken.
Welche Argumente sollte mein Einspruch umfassen, damit er Aussicht auf Erfolg hat?
Vielen Dank,
15:29 Uhr
Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Gewerbesteuer)
Sehr geehrte Ratsuchende,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:
Die Klassifizierung eines Berufs als freiberuflich erfolgt im Rahmen der Katalogberufe des §18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. In Ihrem Fall handelt es sich hier um den Beruf des Ingenieurs.
Nachdem Sie nach Ihren Angaben keinen Hochschulabschluss eines Diplom-Ingenieur erworben haben, könnten Sie sich noch im Rahmen eines den Katalogberufen ähnlichen Berufen der freiberuflichen Tätigkeit zuordnen ...
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