Gewerbestteuerpflicht
Gefragt am 04.12.201317:51 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2746
Ich bin Student im letzten Semester (Psychologie) und werde voraussichtlich im Frühjahr 2014 mit dem Studium fertig sein. Ich finanziere mein Studium mit einer Festanstellung in einem psychologischen Institut (sozialversicherungspflichtig angestellt). Weiterhin arbeite ich freiberuflich an einer Schauspielschule und erteile dort Unterricht ( In einem ersten Studium habe ich Regie studiert und abgeschlossen).
Beide Tätigkeiten sind in meiner Steuererklärung korrekt angegeben.
Nun habe ich die Möglichkeit, einen Werbefilm zu drehen. Dass ich die hierdurch entstehenden Ein- und Ausnahmen ebenfalls in der Steuererklärung angeben werde ( wenn der Film realisiert wird), ist selbstverständlich.
Hier meine 3 Fragen:
1. Ich gehe davon aus, dass ich für meine freiberufliche Tätigkeit kein Gewerbe anmelden muss ( habe ich nämlich bisher nicht getan)
2. Muss ich - falls ich einen Werbefilm drehe, hierfür ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen? Der Film würde sich in der Größenordnung Euro 20.000 - 25.000 bewegen.
3. Bisher hatte ich kein Problem mit Umsatzsteuer. Ändert sich das bei Realisierung des Werbefilms ?
17:51 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Gewerbesteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Als Freiberufler erzielen Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) ...
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