Gewerbesteuerveranlagung rückwirkend
Gefragt am 21.05.201311:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7023
Wir haben jetzt in 2013 einen Gewerbesteuerbescheid mit Veranlagung 2011, Voauszahlung 2012, jeweils in einer Summe und Vorauszahlung Quartalsbeitrag 2013, bekommen. Das Jahr 2011 ist bereits abgeschlossen. Das Jahr 2012 ist noch offen für Buchhaltung. Muss nun rückwirkend in 2011 und 2012 gebucht werden, Rückstellung? Wenn ja, wie? Bitte Angabe der Konten SKR 03, mit Bucungssatz. Wir bilanzieren. Danke, M.Förster
11:23 Uhr
Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Gewerbesteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
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