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Gewerbeanmeldung, jetzt Fragebogen vom Finanzamt

Gefragt am 12.02.2010
12:56 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 14059 | Bewertung 5/5

 

Hallo,
brauche einige Hilfe bei dem Fragebogen den ich vom Finanzamt nach meiner Gewerbeanmeldung bekommen habe (hatte damals hier auch gefragt).

Gewerbeanmeldung läuft auf Nebenerwerb etc. Habe Webseiten und will dort mit Werbung Geld verdienen usw.

Meine Fragen:

1. Beim Punkt "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen" fragen sie nach den Voraussichtlichen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb. Gebe ich hier nun an was ich Verdiene oder was unter dem Strich dabei übrig bleibt? Verdiene bislang ca. 20€ im Monat, habe aber mehr Ausgaben zurzeit. Gebe ich für das Jahr jetzt 240€ an (20€ x 12 Monate) oder ziehe ich schon geschätzte Ausgaben davon ab?

2. Das bringt mich gleich zu etwas grundsätzlichem. Gebe ich bei dem Bogen grundsätzlich lieber alles höher an als erwartet oder eher niedriger?

3. Punkt "Angaben zur Gewinnermittlung"
Ich kann dort wählen zwischen "Einnahmenüberschussrechnung, Vermögensbillianz, Eröffnungsbillianz, liegt bei, wird nachgereicht, Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen.
Was soll ich wählen? Nehme mal an Einnahmenüberschussrechnung. Dann eine weitere Frage, wie geht diese?

4. Punkt "Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer"
Hier soll ich den Gesamtumsatz angeben für das Jahr (geschätzt) Wie genau definiert sich Umsatz nochmal (mit Abzügen oder nur Einnahmen etc.) und wieder die Frage lieber höher oder niedriger als erwartet.

5. Punkt "Kleinunternehmer Regelung"
Was soll ich hier ankreuzen…

a) ich nehme die Kleinunternehmer Regelung (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz-UStG-) in Anspruch. Ich weise in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus und kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Oder

b) Ich verzichte auf die Anwendung der Kleinunternehmer Regelung. Die Besteuerung erfolgt nach dem allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes für mindestens fünf Kalendarjahre (§19 Abs. 2 UStG) Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind monatlich in elektronischer Form abzugeben.

6. Punkt "Steuerbefreiung"
Ja oder Nein ankreuzen? Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gem. §4 UStG ausgeführt.

7. Punkt "Steuersatz"
Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gem. §12 Abs. 2 UStG unterliegen: Auswahl ist "Ja" "Nein" "Art des Umsatzes/Tätigkeit"

8. Punkt "Soll-/Istversteuerung der Entgelte"
Ich berechne Umsazusteuer nach... Vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung)

oder zweite Auswahl...

Vereinahmten Entgelten, Ich beantrage hiermit die Istversteuerung.

9. Für mich ist das alles neu, da ich noch sehr jung bin. Muss ich eine Steuererklärung machen und kommt das Formular dazu automatisch? Oder muss ich es beantragen und selbst darauf achten das ich es pünktlich einreiche?

10. Mir fällt gerade noch etwas ein, habe zurzeit einen 400€ Job den ich aber bald kündigen will weil mir die Umstände zu schlimm sind (Chef usw.) soll oder muss ich den nun trotzdem noch angeben oder kann ich es gleich lassen? Muss ich sobald ich gekündigt habe mich dann eventuell wieder beim Finanzamt melden und bescheid geben?

11. Die Kosten für die Frage etc. kann ich doch auf meine Ausgabenliste mit setzen oder? Kann ich auch noch Ausgaben hinzufügen die ich schon letztes Jahr machte (obwohl ich die Gewerbeanmeldung erst zum 22.01 habe)?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.02.2010
12:56 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 12.02.2010 15:01 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 14059 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

1. Die Vorauszahlungen werden von dem voraussichtlichen Gewinn festgesetzt, d. h. nach Abzug etwaiger Betriebsausgaben. Bei einem Verlust tragen Sie null ein.

2. Sie sollten in dem Fragebogen den Gewinn angeben, den Sie voraussichtlich erwirtschaften werden. Geben Sie einen zu niedrigen Gewinn an, kann sich möglicherweise eine Steuernachzahlung ergeben. Bei zu hohem Gewinn bekommen Sie zwar die zu viel gezahlte Steuer zurück, jedoch müssen Sie erstmal die höheren Vorauszahlungen trotz des niedrigen Einkommens aufbringen ...



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