Fremdvergabe von Leistungen durch Freiberufler
Gefragt am 14.05.201219:24 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3335 | Bewertung 5/5
Ein Übersetzer A. (Freiberufler i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG )läßt seine Übersetzungen bei Bedarf (d.h. nicht regelmäßig) von einem zweiten Übersetzer B lektorieren. B stellt A. seine Leistungen in Rechnung. A. erzielt daraus keinen Gewinn, sondern läßt den Preis für diese Zusatzleistung im Endpreis an den Kunden mit einfließen.
Stellt eine solche Transaktion eine gewerbliche Tätigkeit dar? Muss Übersetzer A. in diesem Fall Gewerbesteuer zahlen? Wenn nicht, unter welchen Umständen bzw. ab welchem Betrag wäre es der Fall?
19:24 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln auf dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass bei meinen Ausführungen der von Ihnen dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass das Abwandlungen gleich welcher Art oder die Zweideutigkeit der gemachten Informationen das steuerrechtlich korrekte Ergebnis beeinflussen können.
Bitte beachten Sie, dass ich aus berufsrechtlichen Gründen nicht auf rechtliche Fragen eingehen kann ...
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