Firmenwagen 1 % auch auf Gewerbesteuer
Gefragt am 07.09.201211:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3599
Hallo,
ich bin Einzelunternehmer und habe einen Firmenwagen, für welchen ich mit der 1 % Regelung der Geldwertenvorteil versteuere.
Mein Steuerberater nimmt die 1 % gleich mit in die BWA wie folgt:
Rohertrag
Sonstige Aufwendungen
Verwendeung von gegenständen
außerhalb des UN 19 % (KFZ-Nutzung)[Hier ist 1%]
Verwendung von Gegenständen außerh. d. Untern.
(KFZ-Nutz.) o. UST. [Hier der Fahrtweg]
Betrieblicher Rohertrag
Auf Nachfrage, hat er mir erklärt, dass er den Wagen mit in die Gewerbesteuerberechnung einfliessen lässt.
Ist das korrekt?
Da meine Stadt einen Hebesatz von 475 % aufruft, macht das doch einen erheblichen Unterschied.
11:27 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Gewerbesteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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