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Beendigung des nebenberuflichen Gewerbes

Gefragt am 20.02.2022
11:20 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 532 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag,

mein nebenberufliches Gewerbe möchte ich abmelden, da es sich nicht rentiert. Mit Start der nebenberuflichen Tätigkeit konnte ich die Anfangskosten mit der Einkommenssteuererklärung meiner hauptberuflichen Tätigkeit verrechnen, so dass mir das Finanzamt ca. 12.000 Euro rückerstattete.
Meine Frage: Muss ich damit rechnen, dass das Finanzamt den o.g. Betrag wieder einfordert? Anhand meiner Aktivitäten und Werbemaßnahmen kann ich dem Finanzamt darlegen, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um Liebhaberei handelt. Allerdings übersteigen die Ausgaben die Einnahmen.
Falls das Finanzamt den Betrag einfordern könnte, wie kann ich vorbeugend dies verhindern?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort und einen schönen Tag.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.02.2022
11:20 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 20.02.2022
11:58 Uhr

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Beantwortet am 20.02.2022 11:58 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 532 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Gewerbesteuer)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung des gewährten Honorars folgende Rückmeldung geben.

Eine rückwirkende Aufhebung der Steuerbescheide aus der Vergangenheit ist durch das Finanzamt nur dann möglich, wenn diese Bescheide hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei) vorläufig (§ 165 AO) ergangen sind oder aber die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind (§ 164 AO). Wenn dieser Hinweis in den Erläuterungen/Hinweisen bzw ...



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