Anmeldung Nebengewerbe
Gefragt am 20.05.201319:04 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3167
Hallo liebe Fachleute,
wir haben die folgende Konstellation und hoffen auf eine fachliche Antwort:
Wir sind verheiratet und haben 1 gemeinsames Kind, meine Frau hat noch2 Kinder aus erster Ehe die aber beim Vater leben. Ich arbeite als Angestellter Vollzeit (Lohnsteuerklasse 3), meine Frau arbeitet im Einzelhandel im Minijob (400 €, Lohnsteuerklasse 5). Seit einiger Zeit macht meine Frau (in gegenseitigem Einvernehmen) Erotikvideos auf einem Internetportal gegen Bezahlung (es kommen dabei ca. 100 € im Monat zusammen). Außerdem macht Sie ca. 3-4 Mal im Monat Escortservice (dabei kommen so ca. 450 € zusammen). Wir wollen das alles im legalen Rahmen machen und brauchen daher den Rat wie die Nebeneinkünfte meiner Frau zu versteuern sind, muss Sie ein Gewerbe anmelden, ist sie weiter über den Minijob krankenversichert? Muss das Gewerbe ihrem Arbeitgeber (minijob) gemeldet werden?
Für eine Antwort bedanke ich mich schon im Voraus recht herzlich.
Mit freundlichem Gruß
19:04 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Gewerbesteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Aus der Tätigkeit als Escortdame und aus der Videoproduktion erzielt Ihre Ehefrau grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). Daher ist die Tätigkeit beim Gewerbeamt und Ihrem zuständigen Finanzamt anzumelden. Grundlage für die Einkommensbesteuerung ist der ermittelte steuerliche Gewinn ...
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