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Anlage G 2008/Änderung des Einkommensteuerbescheides

Gefragt am 26.05.2011
12:05 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4588

 

Im Februar 2010 gab ich die Steuererklärung für 2008 ab. Leider ist mir der Fehler unterlaufen, dass ich in der Anlage G die Zeilen 16 und 17 aus Unwissenheit nicht ausgefüllt habe (Ich hatte nur gehört, dass man die Gewerbesteuer steuerlich nicht mehr absetzen kann, dieses Jahr habe ich leider erst erfahren, dass sie nur nicht als Betriebsausgabe mehr absetzbar ist). Ist es möglich, das das Finanzamt meinen Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides doch noch anerkennt? Ich habe durch das Finanzamt bereits eine Ablehnung wegen Rechtskräftigkeit des Steuerbescheides erhalten (Antrag auf Änderung vor 14 Tagen gestellt). So gehen mir ca. 900 Euro verloren. Die Gewerbesteuererklärung gab ich erst nach Aufforderung ab, da ich das erste Mal gewerbesteuerpflichtig geworden war. Greift hier nicht der § 129? Ist das Finanzamt im Recht und das Geld verloren?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.05.2011
12:05 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 26.05.2011
13:03 Uhr

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Beantwortet am 26.05.2011 13:03 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4588

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Gewerbesteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Durch das Versäumen der Rechtsbehlfsfrist ist der Steuerbescheid formell bestandskräftig und kann nicht mehr mit einem Einspruch angefochten werden. Das Finanzamt hat daher Recht, wenn den Einspruch als verfristet ablehnt. Dies macht eine Korrektur schwieriger ...



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