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Als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausgewiesen

Gefragt am 24.01.2012
00:37 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4611

 

Hallo,
ich bin DJ und seit ungefähr 8 Monaten Kleinunternehmer. Ich hab schon selber Rechnungen geschrieben, jedoch habe ich auf etwa 20 Stück die Umsatzsteuer dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Wie ich jetzt aber gelesen habe, darf ich das gar nicht. Was soll ich demnach tun?

bis dann
Lukas G.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.01.2012
00:37 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 24.01.2012
07:43 Uhr

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Beantwortet am 24.01.2012 07:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4611

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Gewerbesteuer)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich dürfen Sie als Kleinunternehmer ( 17.500 Euro-Umsatzgrenze im Gründungsjahr ) keine Umsatzsteuer ausweisen. Da Sie dies aber getan haben, schulden Sie die Umsatzsteuer dem Finanzamt und müssen diese an das Finanzamt monatlich ( da Sie Existenzgründer sind ) im ersten Jahr abführen ...



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