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Gefragt am 19.03.2012
08:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4228

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann war von 01/2007 - 02/2011 als Freiberufler im als Skipper und Yachtdesigner tätig. Die Umsätze sind 2010 und 2011 sehr stark gesunken, da teilweise Aufträge einfach wegfielen bzw. einmal gar nicht gezahlt wurde. Nun hat mein Mann ein sehr interessantes Angebot für eine Festanstellung angenommen(ab 15.2.2011) befristet auf ein Jahr, und dort bis Ende Oktober gearbeitet und wurde dann sehr krank. Trotz einer schweren Depression 8 Wochen Klinikaufenthalt und aller Therapieversuche konnte keine Besserung festgestellt werden. Er ist nach wie vor krank geschrieben und die Ärzte sehen nicht, dass er je wieder in einem Büro arbeiten kann. Das beste für ihn ist wieder in seine alte Tätigkeit als Skipper und Yachtdesigner zurückzugehen (lieber weniger Geld aber einen gesudnen Mann).
Da die Bezahlung nicht sehr hoch ist und auch teilweise noch nicht alle Aufträge fest stehen ist meine Frage, können wir jetzt wieder "neu" als Kleinunternehmer anfangen, oder müssen wir wieder mit Umsatzsteuer arbeiten?
Vielen Dank für eine Rückantwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.03.2012
08:37 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 19.03.2012
09:36 Uhr

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Beantwortet am 19.03.2012 09:36 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4228

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Existenzgründung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Kleinunternehmerschaft nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist grundsätzlich nur an die Umsatzgrenze von 17 ...



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