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Wohne in FR Hauptjob in DE nebenberüflich Coaching Online Heimarbeit

Gefragt am 12.04.2022
10:11 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 806

 

Seit 2018 wohne ich in Frankreich und bin vollzeitangestellte in Deutschland.
Ich bezahle die Sozialabgaben (Kranken­versicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosen­versicherung) in Deutschland und die Lohnsteuer in Frankreich. Die Steuererklärung mache ich in Frankreich.

Ab Frühjahr 2023 möchte ich nebenberuflich Coaching Leistungen anbieten.
Wie funktioniert steuerlich die Kombination aus Angestellt, Hauptjob (Deutschland, 40 Wochenstunden, 3.500 Euro brutto/Monat) und nebenberuflichen Selbstständigkeit (Coach/Beraterin, Heimarbeit Frankreich, hauptsächlich Online, 10 Wochenstunden, 500-1000 Euro brutto/Monat)

a) Wo soll ich die nebenberuflichen "Coaching Tätigkeit" anmelden (Frankreich oder Deutschland) ?

b) Wann wäre die Anmeldung sinnvoll ? Gleich nach Coaching-Ausbildungsabschluss (Ende 2022) oder später (wenn ich ein paar Kunden habe) oder sogar noch früher ?

c) Wenn ich mit meiner nebenberuflichen Selbständigkeit Geld verdiene, muss ich auf diese Zusatzeinkünfte zusätzlichen Sozialabgaben zahlen oder sind die schon über die hauptberufliche Festanstellung bezahlt ?

d) Gibt es ein Einkommen Grenze bei der nebenberuflichen Selbständigkeit (um keine zusätzlichen Sozialabgaben zu bezahlen) ?

e) Brauche ich ein separates Girokonto für die nebenberuflichen Einnahmen und Ausgaben ?

f) Darf ich die laufenden Kosten (z.B. Büroeinrichtung, Büromaterial, Internetseite, Werbung, Handy, Internet, Fahrkosten) steuerlich (im Einkommensteuererklärung FR) absetzen ? Gibt es ein monatliche oder jährlich Kosten Grenze? Muss der Coaching-Büro oder mein Name auf die Rechnungen stehen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Carolina Santos

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.04.2022
10:11 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 12.04.2022
11:46 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.04.2022 11:46 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 806

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Existenzgründung)

Sehr geehrte Frau Santos,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Details können im Rahmen einer Erstberatung nicht immer vollständig ausgeführt werden und sind in den genannten Quellen nachzulesen. Die Antwort umfasst das deutsche Steuerrecht, zum französischen Steuerrecht wäre ein französischer Steuerberater zu konsultieren.

a) Wo soll ich die nebenberuflichen "Coaching Tätigkeit" anmelden (Frankreich oder Deutschland) ?

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist freiberufliche Tätigkeit am Ausübungsort zu betseuern, wobei hierfür eine regelmäßig zur Verfügung stehenden ständigen Einrichtung vorausgesetzt wird (Art. 12 DBA Frankreich (Einkommen und Vermögen), juris). Somit kommt hier der Wohnsitzstaat bzw. Ansässigkeitstaat nach DBA vorrangig in Frage.

b) Wann wäre die Anmeldung sinnvoll ? Gleich nach Coaching-Ausbildungsabschluss (Ende 2022) oder später (wenn ich ein paar Kunden habe) oder sogar noch früher ?

Mit Beginn der Tätigkeit, hierzu zählen im Regelfall auch vorbereitende Tätigkeiten ...



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