Versteuerung gemeinsamer Kapitalanlagen
Gefragt am 14.11.201914:13 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1066
Hallo,
um das Risiko bei der Kapitalanlage für den Einzelnen zu verringern, würden 2 Freunde und ich gerne gemeinsam investieren. Der Preis des jeweiligen Anlageproduktes würde sich damit zu gleichen Teilen auf 3 Personen aufteilen. Welche Möglichkeiten gibt es, um dies rechtlich einwandfrei umzusetzen und mit welchen steuerlichen Belastungen wäre dies verbunden, bis die Erträge und ggf. das investierte Geld wieder zurück auf unseren privaten Konten wären? Die Eröffnung eines Depots erfordert immer die Angabe einer einzelnen Steuer-ID. Macht es Sinn hier eine unsrere jeweiligen privaten IDs zu verwenden, oder ist ein gemeinsames Unternehmen die einzige Möglichkeit? Was wäre die finanziell (steuerlich) günstigste Möglichkeit und inwiefern unterscheidet sich diese von der privaten Kapitalanlage? Wie wäre in diesem Fall mit der gewerblichen und privaten Steuererklärung zu verfahren?
Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Maximilian Ertl
14:13 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Existenzgründung)
Guten Tag,
gerne gebe ich Ihnen einige Hinweise zur Ihrem Vorhaben.
Aus meiner Sicht käme eine gemeinsame Kapitalanlage nur über ein Gemeinschaftsdepot in Frage, damit das Vermögen und die Einkünfte Ihnen auch gemeinsam zugerechnet werden können. Gehört das Depot nur einem von Ihnen, wären auch nur dieser Person die Einkünfte zuzurechnen. Das gibt insbesondere dann Probleme, wenn Gewinne erzielt werden und die entsprechende Steuerbescheinigung (oder Verlustbescheinigung) nur auf einen von Ihnen lautet ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Existenzgründung" Jetzt eigene Frage stellen!