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Verkauf eines Gewerbebetriebes

Gefragt am 11.12.2012
12:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3798

 

Ich betreibe seit 01.01.2009 nebenbei einen Gewerbebetrieb (Sonnenstudio). Ich selbst bin berufstätig.
Ich habe in den Jahren 2009/2010/2011 durch die ganzen Abschreibungen/ Anschaffungen Verlust erziehlt, im Jahr 2012 wird es knapp unter der 0€ Marke liegen.
Ich habe nun zu Ende 2012 aber alles abgeschrieben und somit nix mehr als AFA in den Büchern.
Nun möchte ich das Studio gerne verkaufen (zum 01.01.2012 oder 01.02.2013).
Der Käufer möchte nehmen wir mal an 30.000€ zahlen, ich selbst verdiene 40.000€ als Angestellter.
1. Wie muss ich diese 30.000€ versteuern?
2. Was bleibt Netto übrig?
3. Der Käufer kann die 30.000€ voll aus AFA erneut abschreiben richtig?

Aktuell ist mein PKW in den Büchern des Studios, das heißt im Jahr 07/2011 habe ich ein Fahrzeug gekauft was über das Studio läuft (19% durch Vorsteuer wieder geholt, ca 4000€ jährliche Abschreibung auf 4 jahre angesetzt)....
Der Käufer kauft es dann im Sonnenstudio-Kaufpreis mit? Ist das nun auch Bestandteil des Inventars? Er kann es mit im Kaufpreis erwerben anschließend an mich zurück verkaufen, oder kann ich es vorher in Privateigentum übernehmen?
Gibt es hier Sachen die ich beachten sollte um Steuerlich gut zu stehen und Steuerlücken zu nutzen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.12.2012
12:14 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 11.12.2012
13:05 Uhr

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Beantwortet am 11.12.2012 13:05 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3798

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Existenzgründung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Zu 1.: Es kommt darauf an, ob Sie über oder unter 55 Jahre alt sind. Sind Sie darüber, erhalten Sie einen Freibetrag bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen von 45.000 €; dann wäre der Gewinn aus der Geschäftsveräußerung im Ganzen (-> Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen, § 16 EStG)einkommensteuerfrei.
Sind Sie unter 55 Jahren, wird der Veräußerungsgewinn (Veräußerungserlös ./. Kapital) nach der sog. Fünftelregelung besteuert:

§ 34 Abs. 1 Satz 2 EStG: "Die für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) und der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte ...



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