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Stadtführerin

Gefragt am 25.07.2011
10:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6094 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Freudin von mir hat eine Weiterbildung bzw. Ausbildung als Stadtführerin absolviert und nun Ihren ersten Auftrag gehabt. Für mich stellt sich die Frage, welcher Einkunftsart diese Einnahme zugeordnet werden kann. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das eine freiberufliche, selbstständige Tätigkeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind. Ich bin mir nicht ganz icher, ob man diese und die zukünftigen Einnahmen einem Katalogberuf zuordnen kann, da die Ausbildung schon ziemlich aufwändig war.

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüße

E.D.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.07.2011
10:50 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 25.07.2011
12:20 Uhr

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Beantwortet am 25.07.2011 12:20 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6094 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Existenzgründung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Bei den freiberuflichen Einkünften wird unterschieden zwischen wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten (§ 18 Abs ...



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