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Rechnungsstellung vor der eigentlichen Unternehmensgründung

Gefragt am 10.02.2014
08:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2749

 

Guten Tag, ich werde demnächst nach Kleinunternehmerregelung gründen und versuche bei unserem Finanzamt als \\\"freier Beruf\\\" (Bauberatung) anerkannt zu werden. Wenn nicht, dann eben über die Gewerbeschiene. Bisher habe ich noch keine Anstalten gemacht eine Firma zu gründen (sprich: Antrag an das Finanzamt zur Erteilung einer Steuernummer), lediglich hatte ich Vorlaufkosten bisher für div. Messgeräte. Vor kurzem bekam ich dann einen Auftrag, den ich nicht ablehnen konnte, da er mir erhebliche weitere Aufträge n a c h meiner Gründung bringen wird.
Mein Problem also: ich habe als Privatmann eine Leistung erbracht und einen Gewinn (unter 400 EUR) erzielt. Jetzt muss ich also eine \\\"ordnungsgemäße Rechnung\\\" ausstellen. Frage: soll ich die Rechnung gem. den Grundsätzen die so üblich/Plicht sind ausstellen, und wenn ja, welche Steuernummer trage ich ein (die private eventuell und gebe das Ganze dann bei meiner privaten Steuererklärung als einmalige Nebeneinkunft an (Anlage S))? Oder schreibe ich: Steuernummer \\\"noch nicht erteilt\\\" wie in vielen Foren vorgeschlagen. Rechtssicherheit ist dabei aber wohl nicht gegeben. Ziel ist selbstverständlich eine ordnungsgemäße Versteuerung, entweder über meine \\\"private\\\" Steuer oder über die Steuer meiner Nebentätigkeit. Hauptberuflich bin ich angestellt.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.02.2014
08:44 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 11.02.2014 08:22 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2749

Antwort unseres Experten

Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zählt der erste Auftrag zu Ihrer neuen beruflichen Tätigkeit. Massgebend für die Gründung ist die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit, nicht die Erteilung einer Steuernummer ...



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