Nebentätigkeit
Gefragt am 17.05.201112:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4282
Ich bin Frühpensionär und beabsichtige, in einem zeitlichen Rahmen von 2-3 Tagen pro Woche für ein Handelsunternehmen tätig zu werden.
Das geplante Tätigkeitsspektrum liegt bei Beratung, dem Aufbau und der Pflege neuer Geschäftsbeziehungen, würde aber ggfls. auch die Durchführung von Geschäften im Namen und auf Rechnung des betreffenden Unternehmens beinhalten.
Ich bin sozialversicherungsmäßig abgesichert und daher an einem normalen Angestelltenverhältnis nur bedingt interessiert, strebe aber auf keinen Fall eine Lösung an, die mit dem Thema "Scheinselbständigkeit" kollidiert.
Welche Form der Zusammenarbeit (z.B. freie Mitarbeit etc.) wäre in dem genannten Rahmen empfehlenswert.
12:06 Uhr
Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Existenzgründung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
danke für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtiung Ihrers gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:
Um Tätigkeiten für einen anderen auszuführen, gibt es entweder die Möglichkeit diese 1) selbständig oder 2) angestellt zu erbringen.
Zu 1)
Soweit Sie selbständig tätig werden, aber ohne weitere Arbeitnehmer als freier Mitarbeiter an nur einen Auftraggeber gebunden sind und mit diesem Auftraggeber mehr als 5/6 Ihres Umsatzes machen zählt Ihre Tätigkeit grundsätzlich als Scheinselbständigkeit, wenn Sie fest in das Unternehmen eingebunden sind und Ihre Tätigkeit, Ort und Zeit vom Auftraggeber vorgegeben werden.
Dies trifft allerdings nicht zu, wenn Sie als "Handelsvertreter" tätig sind. Dieser ist in §84 HGB definiert.
Wie Sie Ihre Tätigkeit beschreiben, wären Sie passgenau lt. Definition "als selbständiger Gewerbetreibender damit betraut, für Ihren Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsvertreter) oder in dessen Namen abzuschließen (Abschlussvertreter)" ...
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