Nebenerwerb eines GmbH Geschäftsführers
Gefragt am 25.06.201308:26 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2836
Situation: Ein GmbH Geschäftsführer, der nicht rentenversicherungspflichtig ist,
nimmt zusätzlich zu seiner GF Tätigkeit ein Beratungsmandat für ein externes Unternehmen an, Umfang 6 Stunden pro Woche. Das Honorar soll direkt an den GF, nicht an die GmbH gezahlt werden.
Frage 1: Welche Art von Gewerbe muss er anmelden?
Frage 2: Wie müssen die Einnahmen aus dem Beratungsmandat versteuert werden?
Frage 3: Wird seine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht dadurch aufgehoben?
08:26 Uhr
Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Existenzgründung)
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre
Frage beantworten.
zu 1: Die Frage müsste eigentlich vorab lauten, muss er ein
Gewerbe anmelden? Sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen
wird, muss das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden. Eine freiberufliche Tätigkeit muss aber nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden. Eine beratende Tätigkeit kann freiberuflich ausgeübt werden.
Aus § 18 EStG ergibt sich eine nähere Definition der freiberuflichen Tätigkeiten. Hierzu zählen insbesondere die Rechts-und wirtschaftsberatenden Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Betriebs-und Volkswirte ...
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