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Nebenberuflich selbständig machen

Gefragt am 01.04.2014
00:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3581

 

Es gibt seit diesen Jahr, die Rauchwarnmelder Pflicht in Baden-Württemberg, nun möchte ich mich als Fachkraft für Rauchwarnmelder nebenbruflich selbstständig machen. Das heißt also Verkauf, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern. Das ganze könnte ich als Franchise Partner machen für einamlig 500€ und monatlich 129€. Hauptberuflich arbeite ich als Konstruktionsmechaniker im 2 Schicht System.
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Einmalige Investitionskosten im ersten Monat: 500,- €

In diesen Investitionskosten ist Folgendes enthalten:

Produkte:
- 1 FireAngel Rauchmelder (ST-620 DET)
- 2 FireAngel Funkmelder (ST-630 DET)
- 2 W2-Funkmodule für den Funkmelder FireAngel ST-630 DET
- 1 Thermomelder (HA-300-CE)
- 1 Kohlenmonoxidmelder (CO-9DE)
- 1 Löschspray (FA-600-DE)
- 1 Klebepad

Werbepaket:
- 1000 Flyer
- 500 Visitenkarten
- 100 Plakate DIN A3
- 20 Plakate DIN A4
- Firmen Präsentation
- 10 x Prospekt mit Datenblätter (DIN A4, 8 Seiten)
- 1 x Auftragsblock à 2 Seiten Durchschreibpapier
- 1 x Montageblock à 2 Seiten Durchschreibpapier
- 1 x Wartungsvertrag à 2 Seiten Durchschreibpapier
- 1 x Wartungsprotokoll à 2 Seiten Durchschreibpapier
- 1 USB-Stick mit allen Dateien in digitaler Form

- 1x Film Clip (ca. 50 Sekunden lang) mit Eintrag in Google und YouTube; suchmaschinenoptimiert, speziell für Ihre Region

- Zertifizierte Schulung \\\"Q\\\" Fachkraft Rauchmelder




Monatliche Franchise-Gebühr: 129,- €

In dieser Franchise-Gebühr ist Folgendes enthalten:

- Ihr Internetauftritt mit eigenem Kontakt-Formular für Ihre Region und einer monatlichen Gesamtbesucherzahl von ca. 12.000 Personen.

- Werbemaßnahmen (von Flyern und Plakaten bis hin zu Anzeigen und Promotion unserer Werbeagentur)

- Schulung neuer Produkte

- immer ein Ansprechpartner an Ihrer Seite
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Wie muss ich vorgehne, was raten sie mir?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.04.2014
00:44 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 01.04.2014 08:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3581

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Ratsuchender,
für die oben dargestellte Tätigkeit müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie selbständig oder angestellt tätig sind. Bei Franchiseverträgen kann eine Weisungsgebundenheit vereinbart sein, in diesem Falle wären Sie arbeitnehmerähnlicher Selbständiger.

Da dies ja nicht so gewollt ist, gehe ich im Folgenden von einer selbständigen Tätigkeit aus. Zunächst müssen Sie bei dem Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden ...



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