nachträgliche Gewerbeanmeldung
Gefragt am 17.02.201019:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3569 | Bewertung 5/5
Anfang dieses Jahres wollte ich mich zum 01.03.10 durch den Kauf einer Firma selbstständig machen. Kurz vor Vertragsabschluss gab es Komplikationen und die Firmenübernahme platzte.
Bis dahin hatte ich aber schon eine Anzahlung in Höhe von 12000,- für Maschinen, eine Rechnung für Logo und Internetauftritt und den Existenzgründungsberater. Also alles komplett zusammen ca. 17.000,-Euro brutto.
Frage 1:
Kann ich trotzdem ein Gewerbe für eine Nebentätigkeit anmelden um wenigstens die Steuer der gezahlten Rechnungen
zurück zu bekommen?
Frage 2:
Falls Frage 1 machbar, wann kann ich das Gewerbe wieder abmelden, ohne dass ich Schwierigkeiten mit dem FA. bekomme?
Vielen dank im Voraus

19:45 Uhr

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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Bei den von Ihnen getragenen Aufwendungen handelt es sich um vergebliche Betriebsausgaben.
Da Sie umsatzsteuerrechtlich mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden, Unternehmer wurden, können Sie die Ihnen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern ...
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