Meldungen an Finanzamt bei gerinfügiger freiberuflichen Tätigkeit nötig
Gefragt am 12.04.201312:27 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2813
Sehr geehrte Dame oder Herr,
ich habe in den drei letzten Jahren drei Bücher veröffentlicht und ab letztem Jahr arbeite ich zudem in der Texterstellung als künstlerischer Freiberufler. Ich habe noch eine Haupttätigkeit, mit der ich meine Familie ernähre. Die freiberufliche Tätigkeit ist mehr Hobby und brachte in 2010 und 2011 nur Verluste, was sich erst in 2013 geringfügig ändern wird. Die jährlichen Einnahmen betrugen 2012 ungefähr 250 EUR und in diesem Jahr wird es nicht erheblich mehr.
Ab 2010 habe ich in der Einkommenssteuererklärung eine Bilanz mit den Zahlen mitgeschickt. Aufgrund der Geringfügigkeit der Einnahmen bin ich auch nicht umsatzsteuerpflichtig.
Nun meine Fragen: Ich habe heute gelesen, dass ich mich auch bei einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt konkret anmelden muss und eine andere Steuernummer dafür erhalte. Ist dies wirklich nötig, muss ich das noch nachholen und wie gehe ich da am Besten vor?
Dasselbe gilt für die Umsatzsteuerpflicht. Muss ich die Umsatzsteuerbefreiung getrennt beantragen oder gilt sie automatisch? Falls dies nicht der Fall ist: wie gehe ich jetzt am Besten vor und mit welchen Versäumnisstrafen muss ich rechnen?
Muss ich im steuerlichen Bereich noch etwas anderes beachten oder Anmeldungen vornehmen? (Die Problematik einer Scheinselbständigkeit habe ich beachtet.)
Vielen Dank!
Mit freundichen Grüßen
F.
12:27 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Existenzgründung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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