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Lettische SIA in Deutschland

Gefragt am 21.05.2021
10:10 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 853

 

Hallo
Wir möchten mit unserer SIA aus Lettland in Deutschland tätig werden.
Unsere Branche ist Ladenbau und Merchandising.
Auch möchten wir Handel treiben. Import nach Deutschland und Handel innerhalb von Deutschland.
Müssen wir eine deutsche Umsatzsteuer anmelden?
Brauch wir einen Steuerberater in Deutschland?
Müssen wir Steuererklärungen in Deutschland abgeben?
Wie verhält es sich mit den Freistellungen nach § 13b und 48?
Was müssen wir sonst noch beachten?
Danke
Jürgen Müller

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.05.2021
10:10 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 21.05.2021
10:35 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 21.05.2021 10:35 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 853

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Existenzgründung)

Guten Tag,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Auskünfte.

Gründen Sie eine Betriebsstätte in Deutschland, so müssen Sie diese in Deutschland anmelden (Gewerbeanmeldung, Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt). Ggfs. ist sogar eine Anmeldung im Handelsregister erforderlich. Umsätze, die diese Betriebsstätte dann in Deutschland erzielt, wären auch in Deutschland der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Das heißt, Sie müssten hier eine eigene Buchhaltung einrichten und entsprechende Umsatzsteuer anmelden und abführen ...



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