Kosten absetzen, Gewinnerzielungsabsicht
Gefragt am 12.06.201215:32 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4397 | Bewertung 5/5
Ich beabsichtige zunächst neben meiner Angestelltentätigkeit ein Unternehmen zu gründen. Ich bin Ingenieur und will eine komplexe Maschine entwickeln, sodass über mehrere Jahre (3-5) nur Kosten entstehen. Bin ich erfolgreich, geht es in die Produktion, dann entsteht (hoffentlich) Gewinn. Ansonsten stelle ich die Aktivitäten ein, und es bleibt bei den Verlusten. Meine Fragen:
1. Ich will anfallende Kosten in der Entwicklungsphase steuerlich absetzen: Material, Werkzeuge, Lohnfertigung, Raumkosten (Büro, Werkstatt). Geht das? Gibts da Limits?
2. Wie mach ich das ganze dem Finanzamt plausibel, sodass die mir die Gewinnerzielungsabsicht glauben? Muss ich ein Gewerbe anmelden oder geht das freiberuflich? Irgendwie muss das ja einen formalen Rahmen haben.
3. Was passiert, wenn es nie zu Gewinn kommt? Werden dann alle Steuererstattungen zurückgefordert, oder sagt das Finanzamt nur, was war bleibt, aber ab Zeitpunkt x wird nichts mehr anerkannt?
Mit freundlichem Gruss
M.I.
15:32 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Existenzgründung)
Sehr geehrter Fragesteller
Zu Ihren Fragen kann ich folgendes mitteilen
Das von Ihnen geplante Entwickeln einer komplexen Maschine
über einen längeren Zeitraum hinweg, entspricht im Wesen der
Tätigkeit eines „Erfinders“.
Soweit der Unternehmer (Erfinder) allzeit versucht, mit seiner Tätigkeit Gewinn zu erzielen, handelt es sich um einen steuerlich relevanten Sachverhalt. Solange also bei Ihnen die absehbare Chance besteht, dass Ihre Entwicklung vermarktet und verkauft werden kann, sind sämtliche zugehörigen Aufwendungen berücksichtigungsfähig.
Der Fortschritt in der Entwicklung und die vorhandene Gewinnchance sollte allerdings dokumentiert werden. Dieses ließe sich ggf. durch Patente oder Einsätze von Prototypen z.B. in der Industrie nachweisen.
Solange eine Chance auf Gewinn durch die Entwicklung besteht und durch Fremde (d.h. Ämter und Behörden (z.B. Patentamt), Industrie, spätere Nutzer, spätere Kunden) auch bestätigt wird bzw. werden kann, dass ein Vertrieb des Produktes möglich werden wird oder sogar schon möglich ist, handelt es sich steuerlich um ein „Unternehmen“ ...
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