Kleinunternehmerregelung noch nutzen oder nicht?
Gefragt am 11.03.201513:03 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2322
Guten Tag,
wir sind zwei Personen die im Oktober 2014 eine GbR gegründet haben. Bei einer einmaligen Steuerberatung wurde uns empfohlen vorerst von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Im Oktober, November und Dezember 2014, also im Gründungsjahr lag unser Umsatz insgesamt bei 6.140 €. Wir rechnen für das Jahr 2015 mit einem Jahresumsatz von etwas über 30.000 €. Sind wir noch Kleinunternehmer, und wenn nein wie sollten wir vorgehen um keine Problem mit dem Finanzamt zu bekommen?
13:03 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Existenzgründung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die sogenannte Kleinunternehmerschaft ist in § 19 UStG geregelt. Sie sind Kleinunternehmer wenn der Gesamtumsatz in 2014 17.500 EUR nicht überschritten hat und 50.000 EUR in 2015 voraussichtlich nicht überschreiten wird. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein ...
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