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Kleinunternehmer - Ausgabenbelege für das Finanzamt!?

Gefragt am 20.03.2011
22:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5039

 

Hallo,

Ich brauche unbedingt Hilfe...ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

Ich will demnächst ein Kleiunternehmen gründen (bei Ebay handeln - digitale Codes - Umsatzsteuerbefreit ).
Ich bestelle meine Ware aus Russland (website). Ich weiss ja bereits das ich eine EÜ Rechnung für das Finanzamt erledigen muss.Aber wie sieht das mit den Ausgabensnachweisen aus? Ich bezahle mit einem automatischen Zahlungssystem (ähnlich wie Paypal) und kriege dann automatisch eine Art von "Rechnung".
Ich möchte gerne folgendes wissen:

Hauptfrage:
Reicht ein solches Rechnungsformular (Ausgaben), mit den Angaben aus? Oder muss unbedingt die Adresse des Verkäufers da stehen? ( Meine Einnahmerechnungen werde ich mit Ebay erstellen im Verkaufsmanager)

FORMULAR:

Datum:

Verkäufer: der Name des Verkäufers




Käufer: Mein name


Rechnungs ?: 5384019


Summe 8,83 WME (Euro)

Stand: bezahlt 8,83 WME (Euro)

Bestellte Ware:

Menge: 1



Kontakt des Verkäufers:

play-easy@mail.ru


zweite Frage:

Wann muss ich meine EÜ-Rechnung bei Finanzamt immer abgeben?


dritte Frage:
Ich bin zerzeit noch Abiturient und beziehe Kindergeld.
Ich arbeite nebenbei und bekomme an die 350€ pro Monat(Aushilfe). Wie sieht das jetzt mit dem Kindergeld aus? Ich darf ja 8004€ im Jahr verdienen. Zählt mein Nebenjob auch mit zu den Einnahmen? Und das Gewerbe auch?
also darf ich ja praktisch nur an die 300€ mit meinem Gewerbe verdienen ?!


Ich hoffe auf eine schnelle Antwort.
Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.03.2011
22:42 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 21.03.2011
09:45 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 21.03.2011 09:45 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5039

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Existenzgründung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Das Formular reicht für den Betriebsausgabenabzug aus.

Kleinunternehmer müssen das amtliche EÜR-Formular nicht abgeben, es genügt eine formlose Gegenüberstellung der Betriebseinanhmen über die Betriebsausgaben ...



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