Kleinunternehmen od. Existenzgründung NÄHARBEITEN anmelden?
Gefragt am 13.01.201511:19 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2427
Liebes Experten-Team!
Folgender Sachverhalt betrifft mich zur Zeit:
- arbeitslos seit September 2014 (Bilanzbuchhalterin)
- seit einigen Monaten nähe ich sehr gerne (Nach Schnittmustern/Vorlagen!) für Freunde u. Verwandte
Ich überlege/plane, ein Kleingewerbe nach §19 EstG anzumelden in Sachen Nähen.
Geschäftsideen sind vorhanden.
Welche Möglichkeiten habe ich? Worauf muss ich unbedingt achten?
Ich weiss, dass ich trotz Arbeitslosigkeit ein Kleingewerbe anmelden darf.
Aber welche Kürzungen vom Arbeitslosengeld könnten auf mich zukommen?
Oder lieber die Existenzgründer-Zulage in Anspruch nehmen? Hier müsste ich mich dann selbst versichern...oder auch als Familienversicherung beim Ehemann möglich?
Ganz wichtig: Mit welcher Tätigkeit müsste ich das KL.Gewerbe anmelden? Welche Bezeichnung?
Ich bin KEINE gelernte Schneiderin! Sondern Hobbymässig (Kindermützen, Loops, Kissen, usw. Geschenkartikel) selbst beigebracht u. arbeite anhand Schnittmustern. .Die Info ist, glaube ich, sehr von Bedeutung.
Ist eine Anmeldung zwingend erforderlich oder darf man bis zum bestimmten Betrag privat verkaufen?
Dürfte ich beispielsweise auf MÄrkten, Basaren, ect. auch ohne Gewerbe verkaufen? nur mit einer Tagesgenehmigung???
Dann stellt sich weiterhin die Frage, ob ich voll einsteige oder parallel im Buchhaltungsgeschäft wieder tätig werden möchte....
Lohnt sich das Nähgeschäft? tausend Fragen....
Ich bin sehr dankbar für Ihre Hilfe! Dreh mich gerade im Kreis! :-(
DANKE
11:19 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Existenzgründung)
sehr geehrte Fragestellerin,
so wie Sie die Überlegungen schildern, ist eine Gewerbeanmeldung (z.B. Produktion und Handel von Kleidungsstücken) unbedingt anzuraten.
In wie weit das Arbeitsamt dann Leistungen kürzen wird, sollten Sie VOR der Gewerbeanmeldung mit Ihrem Betreuer besprechen und ggf ...
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