Kleingewerbe Anmeldung
Gefragt am 20.08.201318:43 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3017
Hallo,
ich bin in Vollzeit beschäftigt und verdiene Brutto 1320€ und Netto ca. 900€ , ich bin verheiratet und habe die Lohnsteuerklasse 4, Mein Mann ist auch in Vollzeit beschäftigt und verdient Brutto 3300€ und Netto ca. 2025€ und auch die Lohnsteuerklasse 4. Ich habe noch ein Kinderfreibetrag, mein Mann nicht. (Stiefkind)
Seit kurzer Zeit haben wir eine Möglichkeit entdeckt, online Geld zu verdienen. Nun möchte ich ein Klein-Gewerbe anmelden, bevor die erste Zahlung kommt. Das ganze ist online auf mich angemeldet und wird auch auf mein Konto überwiesen. Einnahmen, wenn es so weiter läuft werden ca. 1200-1400€ pro Monat sein. Kosten haben wir fast keine.
Nun meine Frage: Was muss ich beachten, wenn ich das Kleingewerbe anmelde? Sollen die Lohnsteuerklassen so bleiben, wie viel Steuern müssten wir ca. pro Jahr zahlen und könnten wir z.B. Kosten für den Internetanschluss absetzten, obwohl dieser vom Konto meines Mannes abgebucht wird?
18:43 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Existenzgründung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Ihren Gewerbebetrieb müssen Sie bei Ihrer Gemeinde (Ordnungsamt) anmelden (§ 14 Gewerbeordnung (GewO)). Die Gemeinde unterrichtet dann unverzüglich das zuständige Finanzamt über ihre Gewerbeanmeldung (§ 138 Abgabenordnung (AO)). Vom Finanzamt erhalten Sie dann einen Fragebogen zur steuerrechtlichen Erfassung, in dem Sie Angaben zu Ihrem Gewerbebetrieb machen müssen.
In Abhängigkeit von der Höhe Ihres Umsatzes bzw ...
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