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Kauf einer GmbH

Gefragt am 16.12.2009
02:26 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 16069

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann und ich planen die GmbH meiner Eltern zu kaufen und haben folgende Fragen:

1. Meine Eltern sind beide Gesellschafter und haben eine Einlage von je 12.500 Euro als Stammkapital in der Firma. Wenn der Kauf stattfindet, gehen wir von fiktiven 100.000 Euro aus, würden dann die 25.000 Euro auf den Kaufpreis hinzugerechnet werden (das hieße 125.000 Euro?). Wie sieht die übliche Praxis aus? Ich weiß, dass es natürlich Verhandlungssache ist, aber gehört das Stammkapital nicht zur Firma hinzu und ist somit im Kaufpreis enthalten (Kaufpreis 100.000 Euro incl Stammkapital von 25.000 Euro)?

2. Um den Kaufpreis zu bezahlen muss von den neuen Eigentuemern ein Bankdarlehen aufgenommen werden. Was ist steuerlich der sinnvolle, ideale Weg? Als Gesellschafter ueber die bestehende Firma, so dass das Darlehen aus den laufenden Ertraegen getilgt werden kann oder als Privatperson aus dem versteuerten Nettoeinkommen?

Ein weitere Folge waere, dass ich oder mein Mann als neue Gesellschafter und Eigentümer der Firma die Vorbesitzer auszahlen muessten (sollte die GmbH nicht genügend liquide Mittel haben). Ist es richtig, dass diese Einlage dann als 'nicht gedeckten Fehlbetrag' im JA ausgewiesen werden muesste und was waeren die Folgen?

3. Steuervorteile bzw. Nachteile bei einer Einmalzahlung des Kaufpreises gegebenüber einer Verrentung?

4. Macht es steuerlich Sinn, den Kaufpreis eventuell zu splitten auf zwei Jahre (splitten auf die jetzigen beiden Gesellschafter)?

5. Sollten die jetzigen Gesellschafter noch für eine Übergangsphase in der Gmbh arbeiten und Gehalt beziehen, wird dieses Gehalt dann üblicherweise von dem Kaufpreis abgezogen? Auch hier ist es es wahrscheinlich Verhandlungssache, aber wie sieht die übliche Praxis aus?

6. Gibt es einen steuerlichen Freibetrag für den Kaufpreis der vom Alter abhängig ist? Ich habe gehört, daß ein bestimmer Betrag bei einem Alter von über 55 Jahren frei sein soll und danach eine 1/5 Regelung anfällt? (Was genau versteht man unter einer 1/5 Regelung?)

Vielen Dank für eine kurzfristige Beantwortung.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.12.2009
02:26 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 16.12.2009 17:44 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 16069

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Zunächst einmal hat der Kauf von GmbH-Anteilen keinen Einfluss auf das Vermögen der GmbH, es sei denn die GmbH selbst würde die eigenen Anteile kaufen.

1. Beim Kauf von GmbH-Anteilen beinhaltet der Kaufpreis üblicherweise auch das Stammkapital. Die Höhe des Kaufpreises ist natürlich Verhandlungssache.

2. Da laut Sachverhalt Sie und Ihr Mann die Anteile kaufen wollen, müssen Sie auch die Finanzierung tragen. Sie können für die Finanzierung des Kaufs ein Darlehen von der GmbH aufnehmen. Doch hier ist Vorsicht geboten. Sollte in dem Darlehen, dass Sie von der GmbH erhalten, ein niedrigerer Zinssatz als marktüblich vereinbart werden, stellt die Differenz eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, die Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuer als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern müssten ...



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