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ist es möglich erst Freiberufler dann Gewerbetreibender zu sein

Gefragt am 29.04.2020
12:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 866

 

Guten Tag,

ich bin hauptberuflich als Angestellte tätig und habe nebenberuflich bis Ende 2019 als Kleinunternehmerin eine freiberufliche Tätigkeit als Trainerin und Coach ausgeübt. Diese habe ich offiziell beim Finanzamt und der Rentenkasse zum 31.12.2019 abgemeldet.

Nun ergibt sich für mich voraussichtlich die Möglichkeit, ab Herbst 2020 online Lernmaterialien und digitale Selbstlernkurse, die ich selbst erstelle, online zu verkaufen. Das habe ich zuvor nicht gemacht, da war ich tatsächlich als freiberufliche Präsenztrainerin und Coach tätig.

Wenn ich das richtig weiß, handelt es sich beim Verkauf digitaler Lernmaterialien und Selbstlernkurse um eine gewerbliche Tätigkeit. Kann ich aus steuerlicher Sicht diese Tätigkeit als gewerbliche Kleinunternehmerin neu anmelden? Und müsste ich da negative Konsequenzen fürchten, weil ich schon einmal freiberuflich tätig war?

Ich danke Ihnen für Hinweise!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.04.2020
12:28 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 29.04.2020
13:48 Uhr

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Beantwortet am 29.04.2020 13:48 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 866

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Existenzgründung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Grundsätzlich können Sie das Gewerbe im Jahr 2020 ohne weitere Probleme anmelden und auch (wieder) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das hat keine negativen Konsequenzen. Sie werden nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen von Ihrem Finanzamt erhalten und um steuerliche Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit gebeten ...



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