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GmbH gründet GmbH im weiteren Schritt wird GmbH an Privat verkauft.

Gefragt am 27.01.2022
11:04 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 560

 

Hallo, folgende Frage oder Absegnung benötige ich. Ich möchte wissen, ob alles so umsetzbar ist oder ob es dinge gibt auf die ich besonders achten muss.

Was man im Vorfeld wissen muss:

Ich habe eine GmbH seit 4 Jahr und möchte nun eine weitere GmbH gründen. Ich möchte zwei Firmen haben, die zusammen kooperieren, aber nicht gegenseitig haften, also nicht abhängig voneinander sind.
Jetzt zu meiner Überlegung:
Da die Gründung ca. 4 Monate dauert (Beantragung einer Zeitarbeitsfirma) und Kosten dabei entstehen möchte ich, dass die Firma anfangs zu 100 % der bestehenden GmbH gehört, also alle Gründungs-, Unterhaltskosten, Stammeinlage von 25.000 € und so weiter übernimmt.
Wenn die Firma fertig gegründet ist und operativ tätig werden kann, möchte ich die neue GmbH an mich privat zu 100 % verkaufen.
- Ist das so möglich?
- Muss ich die neue GmbH dann privat für 25.000 € abkaufen oder kann dies auch weniger sein?
- Gibt es nach dem Verkauf dann keinerlei Haftung mehr unter den GmbHs

Das Ziel in ca. 6 Monate ist es, dass ich beide GmbHs zu 100 % besitze, aber beide nichts miteinander zu tun haben. Außerdem möchte ich erst nach der Gründung die fertige GmbH kaufen (am liebsten für weniger als 25.000 €)

Ich bitte um eine kreative Idee oder um Bestätigung, ob dies so möglich ist.

Vielen Dank im Vorfeld.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.01.2022
11:04 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 27.01.2022
11:29 Uhr

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Beantwortet am 27.01.2022 11:29 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 560

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Existenzgründung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben.

Grundsätzlich wäre es möglich, dass die Gründung zunächst durch die 1. GmbH vollzogen wird. Allerdings müsste beachtet werden, dass die GmbH grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenerstattung von GmbH 2 hat, wenn hier Kosten zunächst verauslagt werden, deren Ursache im Betrieb von GmbH 2 liegen. Hier müsste also dann so etwas wie eine Forderung von GmbH 1 an GmbH 2 gebucht werden ...



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