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Gewinnverteilung und Unternehmensform

Gefragt am 29.04.2013
10:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3264

 

Guten Tag, ich plane ein Unternemen (zu zweit) zu gründen - genauer gesagt einen gastronomischen Betrieb. Ich bin gerade noch nicht sicher ob eine UG oder doch GmbH die geeigneter Form ist und wie die Gewinnverteilung aussehen kann. Der Sachverhalt sieht so aus:

1.) Jeder der Gesellschafter zahlt 50% an Investition (das werden ca insgesamt 12.000 Euro also jeder 6.000)
2.) Die laufenden Kosten (Miete, Rohstoffe, Versicherungen etc. werden ebenfalls 50% zu 50% erbracht
3.) Die Arbeit wird jedoch von einem Gesellschafter zu 70% und von dem anderen zu 30% erbracht.

Nun stellt sich die Frage: Wie kann man die Gewinne und Verluste FAIR aufteilen. Und welche Gesellschaftsform (UG oder GmbH) eignet sich besser? Bei einem Steuerhilfe Verien, wurde uns zu einer GmbH geraten-wir sollen die 12500 einzahlen und könnten diese direkt wieder investieren?! Aber ich frage mich, was ist mit den restlichen 12.500?

Danke im Voraus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.04.2013
10:56 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 30.04.2013 00:41 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3264

Antwort unseres Experten

Lieber Fragesteller,

zunächst muss ich Ihnen leider sagen, daß die von Ihnen dargestellte Situation und Frage nicht mit dem von Ihnen gesetzen Honorar umfassend und angemessen beantwortet werden kann. Ich würde Ihnen empfehlen, persönlich einen Rechtsanwalt/Steuerberater (z.B. im Rahmen einer Erstberatung) zu \"buchen\", der Erfahrung in der Existenzgründerberatung hat.

Ich möchte Ihnen aber gerne einige Hinweise iSv \"Handwerkszeug\" mitgeben, um die Situation besser zu erfassen:

- UG oder GmbH = Kapitalgesellschaft

Bei Ihren Ausführungen ensteht der Eindruck, daß die zu gründende Gesellschaft \"Ihnen\" gehört bzw. wie eine GbR oder OHG geführt wird, in der die Kosten irgendwie \"geteilt\" werden. Dies ist bei einer Kapitalgesellschaft nicht der Fall: die GmbH ist eine selbständige juristische Person mit einer eigenen Vermögenssphäre, die von der Ihrigen als Anteilseigner getrennt zu sehen ist ...



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