Gewerbe anmelden als selbsständige Prostituierte
Gefragt am 18.02.201513:24 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5390
Hallo,
Ich möchte gerne selbsständig als Prostituierte arbeiten, ich weiß allerdings nicht wie ich für die ersten Schritte beim Finanzamt vorgehen muss.
Bevor ich mit dem Gewerbe anfange, möchte ich mich vorher beim Finanzamt anmelden, um am ende keine bösen Überraschungen zu erleben.
Was muss ich alles genau beim Finanzamt angeben? Wieviel einnahmen muss ich ungefähr pro Jahr angeben?
Leider weiß ich den verdienst pro Jahr nicht im vorraus, habe aber eine ungefähre vermutung bzw. habe ich es anhand wieviel ich pro tag verdienen möchte ausgerechnet.
In bereich Steuern bin ich recht grün hinter den Ohren, deshalb frage ich hier nach wie die einzelnen Schritte Steuerlich mit dem Finanzamt aussehen.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe im vorraus.
13:24 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Existenzgründung)
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.
Zunächst müssen Sie den Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt melden (§ 138 AO). Dort wird Ihnen eine Steuernummer zugeteilt und Sie müssen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen ...
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