Freier Beruf und Gewerbeanmeldung
Gefragt am 07.05.201112:31 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4300 | Bewertung 4.7/5
Guten Tag,
ich habe nebenberuflich ein Gewerbe für den (Online)-Handel mit Textilien angemeldet. Das mache ich neben meinem Angestelltenverhältnis seit 2009. (Kleinunternehmer, Umsätze 1000 EUR)
Nun folgendes Problem: Ich arbeite auch noch als Künstler. Bisher wurden diese Einnahmen über die GbR abgerechnet.
Jetzt soll es so laufen, dass ich keine GbR Mitglied mehr bin und als freier Künstler zugebucht werde. Somit auch bei anderen Kapellen als Aushilfe spielen kann.
Welche Nummerierung müssen meine Künstler-Rechnungen haben?
Kann ich einen extra Nummernkreis für meine Künstler-Rechnungen machen, also eine extra EÜR?
Oder muss ich meine Gewerbeanmeldung um diese Tätigkeit ergänzen - was ich von der Rechnungs und Ausgabensicht her unübersichtlicher finde. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
12:31 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Existenzgründung)
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
In dem von Ihnen geschilderten Fall sind zwei steuerliche Sachverhalte zu beachten.
Zum einen erzielen Sie als Künstler Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, während die Einkünfte aus dem Online-Handel als Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit gelten ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 16 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Existenzgründung" Jetzt eigene Frage stellen!