freiberufliche Altenpflegerin
Gefragt am 22.01.201214:34 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4950
Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Einkommensarten sind für die Berechnung der Grenze für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zu berücksichtigen?
meine Einkommensarten:
1.feste Vermietung einer Wohnung in meinem Haus (wohne dort auch selbst)
2.private Vermietung von Ferienwohnungen in meinem Haus (wohne dort auch selbst)
3.Tätigkeit als freiberufliche Altenpflegerin. Ich arbeite dabei als Honorarkraft in Altenheimen, übernehme aber auch Verhinderungspflegen in privaten Haushalten oder in meinen Ferienwohnungen.
Mit freundlichen Grüßen
14:34 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Existenzgründung)
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Das Umsatzsteuergesetz kennt nur ein Unternehmen, das jeder Unternehmer betreibt. Daher sind hier grundsätzlich alle Umsätze zusammenzurechnen, die Sie erzielen ...
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