Freiberufler oder Selbstständig ?
Gefragt am 27.06.201114:39 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7661
Guten Tag,
ich möchte ab 01.09.2011 als Lebensberater für Seelsorge und Familienberatung tätig werden. Eine Ausbildung zum Systemischen Berater absolviere ich zurzeit und war vorher 20 Jahre Prokurist in einem mittelständischen Unternehmen. Kann ich mich als Freiberufler niederlassen und muss ich mir zwingend einen Gewerbeschein holen? Bitte Angaben mit Gesetzesquellen.
Mit freundlichen Grüßen
14:39 Uhr
Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Existenzgründung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:
Leider gibt es keine Gesetzesquellen für die Differenzierung von Freiberuf und Gewerbe. Neben der Definition im Gesetz mit Berufsgruppen und Katalogberufen gibt es nur die Rechtsprechung des BFH und die daraus resultierende Kommentierung der Literatur, die die Qualifikation der Einkünfte oft thematisiert.
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zählt die Berufsgruppen auf, die durch eine selbstständige Berufstätigkeit Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen.
Die Zugehörigkeit zu einer der Berufsgruppen reicht allein jedoch nicht aus, die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit muss freiberuflicher Art sein. Sie muss für den genannten Katalogberuf berufstypisch, d. h. in besonderer Weise charakterisierend und dem Katalogberuf vorbehalten sein.
Die Berufsgruppen sind wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ...
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