Fragebogen steuerliche Erfassung/Betriebsausgaben
Gefragt am 31.07.201116:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8137
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich als Freiberuflerin (§ 18 Abs 1 Nr. 1 EStG im Homeoffice) selbstständig machen. Zur Zeit bin ich nicht erwerbstätig, erhalte auch kein ALG I oder ALG II.
In diesem Zusammenhang habe ich Fragen bzgl. des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und generell zu Art und Umfang der Betriebsausgaben.
1. Trage ich in Zeile 2 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung meine bisherige Steuernummer (Privatperson) ein?
2. "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen":
a) In Zeile 93 sollen die voraussichtlichen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eingetragen werden. Handelt es sich hierbei um den reinen Gewinn (Einahmen minus Ausgaben)?
b) In Zeile 95 wird nach Kapitalvermögen gefragt. Ist hier z.B. das "Sparbuch-Vermögen" gemeint oder die Zinserträge aus dem Sparvermögen? Und wie ist eine Lebensversicherung anzugeben?
c) In Zeile 97 wird nach sonstigen Einkünften gefragt. Derzeit werde ich von meinem Lebensgefährten (mit dem ich zusammen wohne) finanziell unterstützt. Muss ich hier diese finanzielle Unterstützung (Krankenversicherung, Unterhaltskosten etc.) als sonstige Einkünfte angeben? Bzw. auch eine monatliche finanzielle Unterstützung meiner Eltern?
d) Was sind Steuerabzugsbeträge (Zeile 99)?
3. Kann ich bereits Aufträge annehmen, wenn ich vom Finanzamt noch keine "neue" Steuernummer übermittelt bekommen habe? Es dauert ja sicher eine gewisse Zeit bis der Fragebogen bearbeitet wird und ich die Steuernummer bekomme.
4. Kann ich einen Gebrauchtwagen (EZ 05/2006), der erst zum 01.01.2012 zu meinem Anlagevermögen gehört, abschreiben und wenn ja, wielange?
5. Gehören Kosten einer beruflichen Website (zur Zeit noch Baustellen-Website) zu den Betriebsausgaben?
6. Kann ich Fachliteratur (Anschaffung im Monat vor Eröffnung)als Betriebsausgabe erfassen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
16:07 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Existenzgründung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1) Falls Sie den Fragebogen vom Finanzamt zugesandt bekamen, ist dort die im Anschrieben verwendete vorläufige Steuernummer zu verwenden. Ansonsten ist das Feld offen zulassen, insbesondere wenn Sie nur eine Steuernummer für Arbeitnehmer, Rentner etc ...
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