Firmenwagen
Gefragt am 18.01.201720:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1815
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich will ab 01.02.2017 als freiberuflcher Trainer, Coach und Mediator arbeiten und habe dies beim Finanzamt entsprechend beantragt.
Hier nun meine Frage:
Ich besitze einen privaten PKW Erstzulassung 05/2015 Listenpreis 51.000 Euro, den ich am 01.10.2016 für 29.500 Euro erworben habe. Mir ist bekannt, dass ich diesen auch mit 30Cent/ Kilometer abrechnen kann.
a) Wenn ich diesen nun als Firmenwagen nehme, schreibe ich die 51.000 oder die 29.500 über 6 Jahre ab?
b) Die Abschreibung alleine wäre ja schon höher als die 1%-Regelung. Somit wären also alle weiteren Ausgaben steuermindernd und es würde sich auf jeden Fall lohnen. Sehen Sie das auch so oder übersehe ich etwas ? (Wohnung ist auch Firmensitz)
c) Was geschieht, wenn ich die Freiberufliche Tätigkeit beende? Muss ich das Fahrzeug dann steuerlich gesehen heraus kaufen oder etwas ähnliches?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
![Fragesteller](/images/profile/fragesteller.jpg)
20:15 Uhr
Antwort von Steuerberater Udo Glinka (Frage zu Existenzgründung)
Sehr geehrter Fragesteller,
ausgehend von den von Ihnen gemachten Angaben beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.
Vorweg ein paar grundsätzliche Feststellungen:
- Das Wahlrecht zum Ansatz der KM-Pauschale habe Sie nur so lange die betriebliche Nutzung die Grenze von 50% nicht übersteigt.
- Bei einer betrieblichen Nutzung unter 10% können nur die KM-Pauschalen geltend gemacht werden.
- Der Ansatz der 1% Regelung ist erst ab einem betrieblichen Anteil von 50% möglich ...
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