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Firmenwagen

Gefragt am 18.01.2017
20:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1746

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich will ab 01.02.2017 als freiberuflcher Trainer, Coach und Mediator arbeiten und habe dies beim Finanzamt entsprechend beantragt.
Hier nun meine Frage:
Ich besitze einen privaten PKW Erstzulassung 05/2015 Listenpreis 51.000 Euro, den ich am 01.10.2016 für 29.500 Euro erworben habe. Mir ist bekannt, dass ich diesen auch mit 30Cent/ Kilometer abrechnen kann.
a) Wenn ich diesen nun als Firmenwagen nehme, schreibe ich die 51.000 oder die 29.500 über 6 Jahre ab?
b) Die Abschreibung alleine wäre ja schon höher als die 1%-Regelung. Somit wären also alle weiteren Ausgaben steuermindernd und es würde sich auf jeden Fall lohnen. Sehen Sie das auch so oder übersehe ich etwas ? (Wohnung ist auch Firmensitz)
c) Was geschieht, wenn ich die Freiberufliche Tätigkeit beende? Muss ich das Fahrzeug dann steuerlich gesehen heraus kaufen oder etwas ähnliches?
Vielen Dank für Ihre Antworten.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.01.2017
20:15 Uhr
Steuerberater Udo Glinka Steuerberater Udo Glinka Beantwortet am 20.01.2017
15:06 Uhr

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Beantwortet am 20.01.2017 15:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1746

Antwort von Steuerberater Udo Glinka (Frage zu Existenzgründung)

Sehr geehrter Fragesteller,

ausgehend von den von Ihnen gemachten Angaben beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.

Vorweg ein paar grundsätzliche Feststellungen:

- Das Wahlrecht zum Ansatz der KM-Pauschale habe Sie nur so lange die betriebliche Nutzung die Grenze von 50% nicht übersteigt.

- Bei einer betrieblichen Nutzung unter 10% können nur die KM-Pauschalen geltend gemacht werden.

- Der Ansatz der 1% Regelung ist erst ab einem betrieblichen Anteil von 50% möglich ...



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