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EÜR_Betriebseinnahmen korrekt belegen

Gefragt am 01.09.2015
16:54 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2147

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich vor kurzer Zeit selbständig gemacht als Anbieter von Schulungen und möchte jetzt meinen Betrieb vergrößern. Ich möchte nun meine Buchhaltung von Anfang an korrekt führen, damit diese in der Zukunft ggf auch den strengen Augen eines Betriebsprüfers standhalten kann.

Bevor ich zu meinen Fragen komme, möchte ich die Rahmenbedingungen meiner Tätigkeit schildern:

Ich bin Freiberufler und ermittele meinen Gewinn durch EÜR.

Meine Kunden sind ausschließlich Privatpersonen. Meine Dienstleistung ist von der Umsatzsteuer befreit nach §4 Nr. 21 a) bb) UStG, die erforderlichen Bescheinigungen wurden eingeholt und liegen dem Finanzamt vor.

Meine Kunden buchen ihren Kurs ausschließlich über meine Webseite und erhalten eine Buchungsbestätigung sowie die Aufforderung, das Kursentgelt auf mein Bankkonto zu überweisen.

Ca 80 % meiner Kunden bezahlen per Überweisung, weitere 10% zahlen bar, der Rest zahlt gar nicht und erscheint auch nicht zur Schulung. Nicht gezahlte Kursentgelte treibe ich aus verschiedenen guten Gründen nicht ein. Weniger als ein Prozent der Kunden wünscht eine Rechnung - dann stelle ich natürlich eine aus.

Nun meine Fragen:

Wie belege ich „finanzamtssicher“ meine Betriebseinnahmen? Ich lese, dass auch bei der EÜR grundsätzlich alle Betriebsausgaben (bei mir unproblematisch) und Betriebseinnahmen (problematisch) zu belegen sind.

Ich scheue den Aufwand, für jeden Teilnehmer eine Rechnung zu erstellen und muss dies nach meinen Recherchen auch nicht zwingend tun (ca 99% wünschen keine Rechnung, keine Unternehmer als Kunden, nur umsatzsteuerfreie Leistungen).

Als Zahlungsbeleg habe ich für 80% der Kunden eine Buchung auf meinem Kontoauszug (enthält normalerweise: Name, gebuchter Kurs, Zahlungsdatum und Betrag); für weitere 10% wird die Barzahlung auf der Teilnehmerliste des Kurses (wird in Papierform und digital archiviert) vermerkt. Die restlichen 10% der Kunden werden auf der Teilnehmerliste als „KEINE ZAHLUNG, NICHT ERSCHIENEN“ geführt.

Ist diese Art der „Belegführung“ geeignet, um meine Betriebseinnahmen zu belegen? Sind Kontoauszüge überhaupt (geeignete) Belege? Belege ich meine Bareinnahmen hinreichend?

Falls nicht, wie muss ich meine Belegführung anders gestalten?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.09.2015
16:54 Uhr
 Ralph J. Schnaars Ralph J. Schnaars Beantwortet am 01.09.2015
23:53 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 01.09.2015 23:53 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2147

Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Existenzgründung)



sehr geehrter Fragesteller,


so wie Sie Ihr Vorgehen schildern, reicht es für eine Gewinnermittlung
mit Einnahme-Überschuß-Rechnung aus.

Die Bank-Kontoauszüge sind das beste Medium, um irgendetwas
zu belegen und zu beweisen – seien es Ausgaben oder in Ihrem Fall
auch Einnahmen ...



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