Einkünfte
Gefragt am 02.03.201008:27 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5058
Hallo,
mich interessiert der "Anknüpfungspunkt" von Steuern und Versicherungen, dh was zu versteuern ist, auch im Hinblick auf den Existenzgründungszuschuss.
Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Rentenversicherung und Krankenversicherung, keine Gewerbesteuer.
Beispielsfall: Unternehmenbeginn 1.2.2010
erwartete Einahmen ohne Mehrwertsteuer im Jahr: 7000 €
Existengründungzuschuss im Jahr: 7000 € (monatl. Alg I + 300 € )
1. Wenn ich auf Kleinunternehmerregelung verzichte muss ich für die 7000 € die eingezogene Umsatzsteuer abführen.
Der Gründungszuschuss muss natürlich nicht besteuert werden,oder?
2. Zur Einkommenssteuer: versteuert werden soll ja der Gewinn. D. h. keine Steuer auf die eingezogene Umsatzsteuer? In der Anmeldung zur Einkommenssteuer muss ich Einkünfte und Gesamtumsatz angeben. Dort werde ich also den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer angeben? Zählt der Gründungszuschuss zu den sontigen Einkünften? In voller Höhe?
3. Zur Beitragsbemessung von Kranken- und Rentenversicherung: Die Umsatzsteuer muss ich auch hier nicht angeben? Der Beitrag bemisst sich nach den Einkünften und zwar vor Abzug der Einkommensteuer, inkl. Existenzgründungszuschuss in voller Höhe?
Danke
08:27 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Existenzgründung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG verzichten,müssen Sie aus den 7.000 Euro die Umsatzsteuer herausrechnen, die sind Euro 1.117,65. Von diesem Betrag können Sie dann die Vorsteuerbeträge aus Lieferungen und Leistungen gem ...
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