Brutto-/Netto-Rechnung
Gefragt am 20.11.200912:16 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4181 | Bewertung 4.3/5
Ich möchte ab 01.05.2010 eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit beginnen. Von der Rentenversicherungspflicht habe ich mich schon für die ersten drei Jahre befreien lassen. Kirchensteuer wird bereits bezahlt (Bezug von Übergangsgebührnissen der Bundeswehr).
Ich plane die Anschaffung eines Firmenwagens und habe wie folgt kalkuliert:
- LVP (brutto): 50.000 € (davon 1% = 500€ privater Anteil zum versteuern)
Mein Jahreseinkommen (Beispiel: 1.700€ netto als Grundlage)
12x 2.023€(brutto) = 24.276€
Zu den 24.276€ die private Nutzung Firmenwagen:
24.276 + (12x 500€)= 30.276€
Bin selbst 28 Jahre und noch ledig, ab 03.09.10 verheiratet.
Meine eigentliche Frage bezieht sich auf die folgende Kalkulation, die durch mich aufgestellt wurde.
mtl. Einnahmen (brutto) 2.023€
./. mtl.ESt/Soli 508,69€ (aus 30.276€)
./. mtl. UStVorauszahlung 100,00€ (Annahme das dieser Betrag nach Abzug von VSt als mtl.
Umsatzsteuerzahllast zum Tragen kommt)
= mtl. Einnahmen (netto) 1.414,31€
Ist diese Aufstellung korrekt??

12:16 Uhr

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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich gemäß Ihrer Schilderung des Sachverhalts im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
Im Vorfeld sollte geklärt werden (sofern noch nicht geschehen) ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine "echte" Selbständigkeit oder um eine "Scheinselbständigkeit" handelt.
Unterstellt, dass Sie als Selbständiger tätig sind, haben Sie die Möglichkeit den Gewinn aus der Selbständigkeit anhand einer Bilanz (mit Gewinn- und Verlustrechnung) oder einer Einnahme-Überschussrechnung zu ermitteln. In Ihrem Fall wäre die Einnahme-Überschussrechnung sinnvoller, da sie einfacher aufzustellen ist ...
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