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Beratender Betriebswirt

Gefragt am 26.07.2011
16:26 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7956

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige mich im Bereich "Beratender Betriebswirt" bzw. "Unternehmensberater" selbstständig zu machen. Dem Finanzamt habe ich die Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit angezeigt, weil es sich meiner Meinung nach um eine freiberufliche Tätigkeit handelt (§18 EStG). Den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" des Finanzamts habe ich ebenfalls vorliegen.

Ich möchte folgende Beratungsleistungen anbieten:

- Existenzgründung / Coaching / Existenzsicherung
- Erstellung Businessplan und Planungsrechnung / Machbarkeitsstudien
- Investitions- und Finanzierungsberatung
- Beratung über öffentliche Fördermittel / Subventionen (SAB, KfW, etc.)
- Ertrags- und Liquiditätsplanung
- Strategieentwicklung und Umsetzung
- Controlling und Verbesserung der Unternehmenssteuerung
- Optimierung von Geschäftsprozessen
- Kostensenkung („Cost Cutting“)
- Restrukturierungs- und Sanierungsberatung
- Unternehmensnachfolge / Nachfolgeberatung
- Unternehmenskauf und -verkauf, Unternehmensbewertung

Sonderleistungen:

- Marketingberatung für Markteintritt im das Ausland

Spricht eine dieser Leistungen gegen eine freiberufliche Tätigkeit bzw. könnte eine dieser Leistungen als gewerblich eingestuft werden, so dass mir die freiberufliche Tätigkeit nicht zugestanden wird? Ich möchte dem FA zum besseren Verständnis bei Ausfüllung des Fragebogens noch meine Qualifikation (Dipl. Betriebswirt) sowie die angedachten Beratungsleistungen mitteilen. Ist dies sinnvoll?

Danke im Voraus!

Freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.07.2011
16:26 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 26.07.2011
16:51 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 26.07.2011 16:51 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7956

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Existenzgründung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Der "beratende Betriebswirt" ist als Katalogberuf in § 18 EStG aufgeführt. Wenn Sie die Tätigkeit als Betriebswirt ausüben und die entsprechende Berufsausbildung haben, dann sind Sie freiberuflich und nicht gewerblich tätig ...



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