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Ab wann dürfen Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. ausgestellt werden?

Gefragt am 21.12.2009
00:46 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4597

 

Hallo,

ich bin Student und habe vor kurzem beim Gewerbeamt München ein Gewerbe angemeldet mit Tätigkeitsschwerpunkt "Betrieb eines Online-Shops", sowie "Webdesign". Nun hätte ich ein paar kleine, wohl sehr simple Fragen dazu.

Bisher habe ich ein Gewerbe angemeldet im Landkreis Starnberg, nur mit dem Schwerpunkt "Webdesign". Reicht es, dieses Gewerbe nun beim zuständigen Gewerbeamt abzumelden und beim Finanzamt Starnberg wie üblich die Einkommenssteuererklärung für 2009 abzugeben? Kann ich dann meine bisherige gewerbliche Tätigkeit quasi vergessen und im Jahr 2010 in der Stadt München fortfahren?

Da ich hauptsächlich geschäftliche Kunden habe, sehe ich mich gezwungen, von nun an MwSt. ausweisen zu können. Was muss ich hierzu tun? Zunächst lediglich auf dem Fragebogen, den ich vom FA München demnächst zugeschickt bekommen müsste (nehme ich an?), ankreuzen, dass ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichte? Oder muss ich sonst noch irgendetwas beachten/beantragen? Kann ich jetzt schon MwSt. auf Rechnungen ausweisen, bevor ich überhaupt irgendetwas vom FA München gehört habe (weiß nicht, ob das noch dieses Jahr geschehen wird)? Ab wann kann ich eine USt.-Id.-Nr. beantragen?

Wo und wie kann ich mir die USt. zurückholen, die ich bei betrieblichen Ausgaben zahle?

Wird sich meine persönliche Steuernummer ändern, durch meinen Umzug (Wohnort, sowie ja auch "Geschäftsstelle")?

Vielen Dank im Voraus.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.12.2009
00:46 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 21.12.2009 10:35 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4597

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Sofern Sie das Gewerbe in Starnberg nicht mehr ausüben, sollten Sie es abmelden. Die Einkommensteuererklärung wäre normalerweise am neuen Wohnort in München abzugeben und die betrieblichen Steuererklärungen (inkl. der gesonderten Feststellungserklärung) in Starnberg. Es dürfte aber nichts dagegen sprechen, wenn Sie alles noch beim Finanzamt Starnberg abgeben. Die Finanzämter würden sich dann untereinander austauschen ...



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