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Ab wann muss ich mein Hobby beim Finanzamt anzeigen

Gefragt am 08.12.2020
23:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 997

 

Ich bin Hobbykünstlerin und würde gerne bei Etsy einen Shop dafür eröffnen. Aktuell habe ich nicht die Absicht, mich damit zu finanzieren oder wirklich Gewinne zu erzielen (ich habe bereits einen guten Job). Ich möchte lediglich schauen, ob es Abnehmer gibt und ob mir das Ganze überhaupt Spaß macht. Das kann sich natürlich auch ändern. Soweit ich das verstanden habe, sollte dies unter Liebhaberei fallen und müsste nicht versteuert werden, sofern der Gewinn jährlich unter 410 Euro liegt. Muss ich das Finanzamt dennoch davon in Kenntnis setzen? Und wenn ja, wie? Muss ich die Ein- und Ausgaben auch in diesem Fall in die Steuererklärung mit aufnehmen? Und unter was für ich das dann? Und wenn der Gewinn dann doch über die 410 Euro hinaus geht, kann ich das Gewerbe dann auch rückwirkend anmelden ohne Probleme steuerliche Probleme zu bekommen? Ich möchte hier nichts falsch machen.

Vielen Dank im Voraus!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.12.2020
23:28 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 09.12.2020
06:00 Uhr

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Beantwortet am 09.12.2020 06:00 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 997

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Existenzgründung)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet die Aufnahme dieser Tätigkeit dem Finanzamt zu melden (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Sie erhalten dann vom Finanzamt eine neue Steuernummer, damit Sie im Rahmen der Steuererklärung die Einküfte (ggfs ...



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