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Wertermittlung

Gefragt am 06.08.2012
19:21 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3426 | Bewertung 4.3/5

 

Hallo,
meine Schwester und ich haben von unserem Vater zwei Häuser , zwei bebaubare Grundstücke und landwirtschaftliche Grundstücke je zur Hälfte geerbt. Noch sind wir in der Erbengemeinschaft.
Ein Grundstück hat mein Vater noch kurz vor seinem Tod (Dez. 2011) verkauft. Das Eigentum ist aber noch nicht auf den Erwerber übergegangen, weil die Bezahlung noch aussteht.
Wie verfährt das Finanzamt in diesem Fall ? Wird für die Wertermittlung der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt des Todes herangezogen, oder kennt das Finanzamt bereits den Verkaufspreis und legt diesen der Bewertung zu Grunde? War das Grundstück zum Zeitpunkt des Todes den noch Eigentum meines Vaters, also noch nicht verkauft? Im Grundbuch ist inzwischen die Erbengemeinschaft eingetragen. Gibt es da Argumentationsmöglichkeiten gegenüber dem Finanzamt wegen der Erbschaftsteuer?
Ich danke im Voraus für eine schnelle Beantwortung.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.08.2012
19:21 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 06.08.2012 20:21 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3426 | Bewertung 4.3/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...



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