Verjährungsfristen
Gefragt am 09.07.201914:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1379
Hallo!
Im Jahr 2022 ist meine Mutter verstorben und hat mir ein Grundstück, ein Haus sowie Wertpapiere etwa im Gesamtwert des damaligen Freibetrages für Kinder vererbt.
Allerdings ist mir nicht mehr in Erinnerung, ob ich eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben und einen darauf beruhenden Steuerbescheid erhalten habe. Unterlagen darüber habe ich nicht mehr gefunden.
Vor kurzem habe ich in alten Möbeln mehrere Kilobarren Gold entdeckt.
Wie ist die steuer- und strafrechtliche Situation hinsichtlich einer Verjährung der nicht erklärten Steuerpflicht einzuschätzen?
14:04 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Erbschaftssteuer)
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Zunächst einmal schreiben Sie, dass Ihre Mutter 2022 verstorben ist. Nun ist unklar, ob es 2002 oder 2012 war. Unabhängig davon kann ich Ihnen zunächst nur raten, den Sachverhalt gegenüber dem Finanzamt offen zu legen und Ihren Mitteilungspflichten nachzukommen. Denn Sie haben jetzt Kenntnis über das höhere Erbe und sind daher verpflichtet, dieses innerhalb von 3 Monaten zu melden ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbschaftssteuer" Jetzt eigene Frage stellen!