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Vereinfachte Erbschaftssteuererklärung bei Uhrensammlung

Gefragt am 14.02.2016
14:31 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2379

 

Hallo,

ich habe eine Uhrensammlung geerbt. Ich habe nach einiger Zeit vom Finanzamt jetzt den Bogen für eine vereinfachte Erbschaftssteuererklärung erhalten. Wie detailliert muss ich die Uhrensammlung hier angeben und bewerten? Ich habe bereits ca. 1/3 der Sammlung veräußert (überwiegend Uhren die zu finden und zu bewerten waren), der verbleibende Teil ist z.T. defekt, es handelt sich z.B. um russische Uhren die nicht entzifferbar sind, alte Flugzeugarmaturen oder z.T: sogar um Werbegeschenke. Hinzu kommen noch Fachzeitschriften, alte Bücher etc. Die veräußerten Uhren kann ich dem Finanzamt ziemlich exakt benennen (ca. 8000 € Verkaufserlös für 50 Uhren), die verbleibenden Uhren (ca. 150 Stück) und Bücher könnte ich grob etwa nochmal auf den gleichen Betrag schätzen. Reicht eine solche Zusammenstellung aus, oder muss ich tatsächlich hier für eine ggf. relativ wertgeringe Sammlung einen Fachmann beauftragen? Oder wie ist das Verfahren am sinnvollsten zu gestalten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.02.2016
14:31 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 14.02.2016
14:50 Uhr

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Beantwortet am 14.02.2016 14:50 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2379

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Erbschaftssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Antwort, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Die Erbschaft ist mit ihrem Wert anzugeben, der ihr am Tag des Erbfalls beizumessen ist. Wie dieser Wert zu ermitteln ist, ist im Gesetz nicht vorgeschrieben ...



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