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Steuern auf Ausgleichs- bzw. Gleichstellungszahlung?

Gefragt am 13.12.2022
19:36 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 571

 

Meine Frage ist vmtl. sehr simpel, ich konnte sie mir bislang aber noch nicht beantworten.

Es geht um den folgenden Sachverhalt: Meine Eltern sind Eigentümer einer Wohnung, die sie meinem Bruder übergeben möchten. Es ist ein sechsstelliger Preis festgelegt. Nun soll der Betrag aber nicht an meine Eltern überwiesen werden, sondern an mich. Die exakte Formulierung im Vertragsentwurf lautet:


"Der Übergabepreis beträgt

€ X00.000.

Der Übergabepreis ist wie folgt zu entrichten.:

Der Übergabepreis ist nicht an den Veräußerer selbst, sondern an den Sohn des Veräußerers,

Herrn X (das bin ich)

zu entrichten, da vom Veräußerer an diesen als Zuwendung abgetreten."

Nun meine Frage:
Wenn mein Bruder mir das Geld überweist, muss ich dann Steuern darauf zahlen? Also handelt es sich um eine Schenkung zwischen Geschwistern (Freibetrag 20.000€)? Oder muss ich keine Steuern darauf bezahlen, weil es ja letztlich nur eine "Abkürzung" der Abtretung der Zuwendung meiner Eltern ist (anstatt es meinen Eltern zu überweisen und diese dann mir, überweist es eben mein Bruder direkt an mich)?

Vielen Dank und viele Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.12.2022
19:36 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 13.12.2022
19:43 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 13.12.2022 19:43 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 571

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Erbschaftssteuer)

Guten Abend,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Auskunft.

Treten Ihre Eltern den Kaufpreisanspruch an Sie ab, so handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungsweg im Rahmen einer Schenkung Ihrer Eltern an Sie ...



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